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Regeln/ Informationen für den Besuch eines Kurses

Hinweise für Eltern und Begleitpersonen

Damit der Schwimmunterricht für alle Beteiligten reibungslos und sicher abläuft, bitten wir um die Beachtung folgender Regeln:

1. Zutritt zur Schwimmhalle

  • Der Zugang ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet.

  • Das Betreten in Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

2. Begleitung der Kinder

  • Eltern/Begleitpersonen dürfen Kinder in Straßenkleidung nur bis zur Tür im Treppenhaus (nahe der Sammelumkleiden) begleiten.

  • Die Schwimmhalle selbst darf nicht betreten werden.

  • Die Kursleitung übernimmt die Kinder dort vor Beginn und bringt sie nach der Stunde zurück.

  • Sollten die Eltern während der Schwimmstunde selbst schwimmen gehen, wird darum gebeten, sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Unterricht aufzuhalten.

3. Eltern-Chip („Elterncoin“)

  • Ein Elterncoin ermöglicht für max. 15 Minuten den Zutritt zum Bad, um beim Umziehen zu helfen.

  • Wird die Zeit überschritten, verlängert sich der Aufenthalt automatisch auf drei Stunden → regulärer Eintrittspreis ist nachzuzahlen.

4. Während des Schwimmunterrichts

  • Eltern dürfen die Schwimmhalle nur in Badekleidung betreten, jedoch nicht im Bereich des Lehrbeckens verweilen.

  • Wenn die Anwesenheit von Eltern oder Vertrauenspersonen den Unterricht stört oder Kinder stark ablenkt, bitten wir darum, sich außerhalb der Sichtweite aufzuhalten.

Allgemeine Hinweise

1. Anmeldung

  • Anmeldung erfolgt online oder schriftlich.

  • Mit der Anmeldung gelten die AGB der Schwimmschule Weis als akzeptiert.

  • Datenschutz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewahrt.

2. Haftung & Aufsicht

  • Teilnahme am Schwimmkurs erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad bei den Eltern oder einer von ihnen benannten, volljährigen Begleitperson.

  • Kursleiter:innen übernehmen die pädagogische Betreuung nur während der Kurszeit.

  • Für von Kindern verursachte Schäden haften die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3. Sicherheit, Schutz & Verhalten

  • Respektvoller und sicherer Umgang im und am Wasser ist Pflicht.

  • Bei wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, Missachtung von Anweisungen oder vorsätzlicher Gefährdung erfolgt der Ausschluss vom Kurs.

  • In diesem Fall werden weder Kursgebühren noch Eintrittsgelder erstattet.

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