Regeln/ Informationen für den Besuch eines Kurses
Hinweise für Eltern und Begleitpersonen
Damit der Schwimmunterricht für alle Beteiligten reibungslos und sicher abläuft, bitten wir um die Beachtung folgender Regeln:
1. Zutritt zur Schwimmhalle
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Der Zugang ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet.
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Das Betreten in Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
2. Begleitung der Kinder
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Eltern/Begleitpersonen dürfen Kinder in Straßenkleidung nur bis zur Tür im Treppenhaus (nahe der Sammelumkleiden) begleiten.
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Die Schwimmhalle selbst darf nicht betreten werden.
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Die Kursleitung übernimmt die Kinder dort vor Beginn und bringt sie nach der Stunde zurück.
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Sollten die Eltern während der Schwimmstunde selbst schwimmen gehen, wird darum gebeten, sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Unterricht aufzuhalten.
3. Eltern-Chip („Elterncoin“)
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Ein Elterncoin ermöglicht für max. 15 Minuten den Zutritt zum Bad, um beim Umziehen zu helfen.
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Wird die Zeit überschritten, verlängert sich der Aufenthalt automatisch auf drei Stunden → regulärer Eintrittspreis ist nachzuzahlen.
4. Während des Schwimmunterrichts
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Eltern dürfen die Schwimmhalle nur in Badekleidung betreten, jedoch nicht im Bereich des Lehrbeckens verweilen.
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Wenn die Anwesenheit von Eltern oder Vertrauenspersonen den Unterricht stört oder Kinder stark ablenkt, bitten wir darum, sich außerhalb der Sichtweite aufzuhalten.
Allgemeine Hinweise
1. Anmeldung
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Anmeldung erfolgt online oder schriftlich.
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Mit der Anmeldung gelten die AGB der Schwimmschule Weis als akzeptiert.
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Datenschutz wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewahrt.
2. Haftung & Aufsicht
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Teilnahme am Schwimmkurs erfolgt auf eigenes Risiko.
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Die Aufsichtspflicht liegt während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad bei den Eltern oder einer von ihnen benannten, volljährigen Begleitperson.
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Kursleiter:innen übernehmen die pädagogische Betreuung nur während der Kurszeit.
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Für von Kindern verursachte Schäden haften die Eltern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3. Sicherheit, Schutz & Verhalten
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Respektvoller und sicherer Umgang im und am Wasser ist Pflicht.
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Bei wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, Missachtung von Anweisungen oder vorsätzlicher Gefährdung erfolgt der Ausschluss vom Kurs.
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In diesem Fall werden weder Kursgebühren noch Eintrittsgelder erstattet.
